Two interesting articles about sexual molestation by doctors.
Only a fraction of the cases are prosecuted. The demand from authorities of cantons, however, shows that the number of patients who lodge complaints is extremely low. In the canton of Basel-Stadt, there are about seven per year and one in four years in Schaffhausen and Basel country even only one in ten years. A fraction of these were for conviction. “Many women shy away from a display. It is embarrassing to them, or they have “fear of the perpetrator, says the Zug Cantonal physician Rudolf Hauri. Women lack the confidence in the authorities that they touch the perpetrator hard enough.
In order to punish offenders effectively, it needs good grip laws. Basel city has them, but they used to, according to Chan, “or not consistently enough”: Penalties of fines up to withdrawal of approval could be made practical. Elsewhere, this is not in the canton of Basel-Land, for example, the Public Health Act dates from 1974 and provides for no such graded measures. Only if an offender has been convicted, he may, the authorities “due to bad reputation” withdraw the permit. Therefore be it in a recent case, “hands are tied,” says Canton doctor Dominik Schorr.
Unlike in Canada, where a specific surveillance authority acts: This approach facilitates the rapid against offenders. In the province of Ontario, for example, sex offenders by name will be published on the Internet: Philippe Carriere, Keith Caughell or Ian Clemens – three out of dozens of doctors to whom the license was revoked for several months. All also had to pay fines of up to 12,000 francs, partly in a fund will be financed from the therapies for sex offenders. “In Switzerland, virtually all sex offenders sentenced to treatment, not just doctors,” says Chan.
Der Beobachter deckte im August eine Sexaffäre an der renommierten Psychiatrischen Universitätsklinik Basel auf: Eine Patientin beschuldigt den damaligen ärztlichen Vizedirektor der Klinik, sie jahrelang zu Sex gedrängt zu haben. Doch der Mediziner rettete sich Ende Februar 2003 in die Frühpension. Die verantwortlichen Behörden und selbst die Basler Staatsanwaltschaft stellten die Untersuchungen ein, der Psychiatrieprofessor kam ohne Strafe davon. Jetzt ist die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates aktiv geworden und prüft das Vorgehen der Behörden. Und Basels Justiz muss das Verfahren wiederaufnehmen (siehe nachfolgende Box «Behandlung mit Sex bezahlt»).
Der Professor ist nicht der einzige Arzt, der von den Basler Behörden mit Samthandschuhen angefasst worden ist. Auch einem 61-jährigen Psychiater, der in Basel eine Privatpraxis hat, wird von einer Patientin vorgeworfen, sie mehrfach vergewaltigt zu haben. Doch am 22. Februar 2006 sprach ihn das Basler Strafgericht frei: Die Vergewaltigungen könnten nicht nachgewiesen werden, andere Tatbestände seien verjährt. Die Medizinische Gesellschaft Basel hielt es für erwiesen, dass er das Abhängigkeitsverhältnis sexuell ausgenützt hat. Sie schloss ihn deshalb wegen Verstosses gegen die Standesordnung am 8. Mai 2007 aus ihren Reihen aus.
Auch das Basler Gesundheitsdepartement hätte es in der Hand gehabt, den Psychiater zu sanktionieren. Die Gesetze des Kantons schliessen auch bei einem Freispruch nicht aus, die Bewilligung zur Berufsausübung einzuschränken oder zu entziehen. Doch die Recherche des Beobachters zeigt: Massnahmen gegen den Sextäter blieben bis heute aus. So therapiert er weiterhin ahnungslose Patientinnen. Fragen dazu beantwortet das Gesundheitsdepartement nicht. Es laufe «ein Verfahren», deshalb könne er nicht Auskunft erteilen, behauptet Departementssekretär Philipp Waibel.
Auch den Fall eines Basler Hals-Nasen-Ohren-Arztes halten die Behörden unter dem Deckel: Der Professor hatte mit einer Patientin über Jahre in seinem Sprechzimmer im Kantonsspital Basel Geschlechtsverkehr. Er habe die Notlage der Patientin ausgenützt, befand das Gericht und verurteilte ihn am 15. August 2003 zu zwölf Monaten Gefängnis bedingt. Zwar musste der Professor seinen Sessel im Kantonsspital räumen, er praktiziert jedoch an privater Adresse bis heute weiter. Es seien «einschneidende aufsichtsrechtliche Massnahmen» ergriffen worden, sagt das Basler Gesundheitsdepartement. Die Antwort auf die Frage, welche dies sind, bleibt das Amt aber einmal mehr schuldig.
Nicht nur Basel, auch andere Kantone haben ihre Sextäter in Weiss. Wie oft allerdings Ärzte Patientinnen sexuell missbrauchen, ist nicht bekannt: Weder das Bundesamt für Gesundheit noch die Ärztevereinigung FMH haben je Umfragen gemacht. Es seien jährlich etwa 14’000 Menschen, die Opfer eines Übergriffs durch medizinisches Personal werden, sagt der Basler Psychiater Werner Tschan, der sich seit Jahren im Kampf gegen Sextäter engagiert. Mangels Daten war er gezwungen, die Zahl mit Angaben aus dem kanadischen Ontario hochzurechnen, wo bei einer Befragung durch das Gesundheitsministerium 110’000 von elf Millionen Menschen von sexuellen Übergriffen berichteten. In der Schweiz lässt einzig eine Umfrage von 1994 das Ausmass erahnen: 17 Prozent der Pfleger und elf Prozent der Pflegerinnen von psychiatrischen Kliniken erklärten, Sex mit Patientinnen oder Patienten gehabt zu haben.
Die Nachfrage bei Behörden verschiedener Kantone zeigt jedoch: Die Zahl der Patientinnen, die Anzeige erstatten, ist äusserst gering. Im Kanton Basel-Stadt sind es etwa sieben pro Jahr, in Zug und in Schaffhausen eine in vier Jahren und in Baselland gar nur eine in zehn Jahren. Ein Bruchteil davon gelangt zur Verurteilung. «Viele Frauen schrecken vor einer Anzeige zurück. Es ist ihnen peinlich, oder sie haben Angst vor dem Täter», sagt der Zuger Kantonsarzt Rudolf Hauri. Frauen fehle auch das Vertrauen in die Behörden, dass diese die Täter hart genug anfassen.
Um Täter wirksam sanktionieren zu können, braucht es griffige Gesetze. Basel-Stadt hat sie, wendet sie jedoch laut Tschan «nicht oder zu wenig konsequent» an: Sanktionen von Bussen bis hin zum Entzug der Praxisbewilligung wären möglich. Andernorts geht das gar nicht: Im Kanton Baselland zum Beispiel datiert das Gesundheitsgesetz aus dem Jahr 1974 und sieht keine solchen abgestuften Massnahmen vor. Nur wenn ein Täter rechtskräftig verurteilt worden ist, können ihm die Behörden «wegen schlechten Leumunds» die Bewilligung entziehen. Ihm seien deshalb in einem aktuellen Fall «die Hände gebunden», sagt Kantonsarzt Dominik Schorr.
Anders in Kanada, wo eine spezielle Überwachungsbehörde agiert: Dies erleichtert das schnelle Vorgehen gegen Täter. In der Provinz Ontario zum Beispiel werden Sextäter mit Namen im Internet publiziert: Philippe Carriere, Keith Caughell oder Ian Clemes – drei von Dutzenden von Ärzten, denen die Bewilligung für mehrere Monate entzogen wurde. Alle mussten zudem Bussen von bis zu 12’000 Franken bezahlen, teils in einen Fonds, aus dem Therapien für Sextäter finanziert werden. «In der Schweiz werden praktisch alle Sexualstraftäter zu Therapien verdonnert, nur Ärzte nicht», sagt Tschan.
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http://www.beobachter.ch/justiz-behoerde/artikel/uebergriffe_sextaeter-in-weiss/
He later confessed to her that now and then he used to have sexual intercourse with patients while they were in an anesthetic coma. But no one should ever know anything of it. Eventually, she could not take it no more and went to a therapist who strongly advised her to notify the authorities. But Anne Marie M. has fear: You may submit any evidence at all risks, she may be displayed for defamation herself.
In this country, the perpetrators often enjoy more protection than the victims, if it ever comes to process, the judges go, mostly men, often of consensual acts, the victim was an adult and showed by his silence, that it was in agreement. Thus, the process ends with an acquittal.
Many victims suffer from the interviews re-traumatization. And often it’s so long that the deeds are now barred. One such example is the Zurich Surgery Professor Werner Glinz, whose fall in 1995 went through the press. He under the pretext of infection carried out examinations in the genital area.
Long a taboo subject
While many states now know laws, which are border violations punishable, the topic had been taboo in local medical circles. After years of debate now begins the Swiss Society for Psychiatry and Psychotherapy, a paradigm shift. In a position paper, she writes: “There are a psychiatrist or a psychiatrist, which are responsible for compliance with the disciplinary boundaries, even if such patients and patients want sexual contact.”
Hope awakens the new federal law on medical professions. Instead of a fallible doctor immediately to issue prohibition, which happened rarely, the regional medical officers since pronounce the end of 2007 graduated sanctions – disciplinary referrals, administrative fines of up to 20,000 francs, new, etc. Also, that such measures take an entry in the Swiss Medizinalberuferegister after themselves. Until now, the new law, however, has been negligible. And subject to the hospital doctors continue to cantonal law.
Thematize rather than deny
A paradigm shift calls psychiatrist Werner Tschan by the judiciary. Way of a misunderstood sexual self-determination and towards Opferrespektierung: “The judges are the helplessness, despair and pain to see what has caused the perpetrator to the victim, a professional who has made his treatment order simply incorrect.”
Effective prevention would, however: More information for patients. And above all, should include the topic in the education and training of physicians. “Sexual feelings,” says Chan, “must be a normal part of human relations are addressed instead of the previous denial.” Practical case studies are designed to sensitize the medical risk situations. Likewise, prevention programs are for Chan insightful offender.
And the victims? He strongly recommends you: Are you looking for some help. Talk about the experience. Because silence will encourage the perpetrators.
Annemarie M. leidet an Morbus Crohn, einer Magen-Darm-Krankheit, die sie körperlich und seelisch stark belastet. Ihre Erleichterung war gross, als sie endlich einen guten Spezialarzt fand. Mit der Zeit verliebte sie sich in ihn. «Zuerst», sagt sie, «war es wunderschön, wie ein Extrageschenk.» Doch mit der Zeit erfuhr sie, dass der Arzt auch mit anderen Patientinnen intim war. «Er sagte, ohne Beziehungen zu seinen Patientinnen sei sein Leben leer.» Später gestand er ihr gar, ab und zu benutze er die Untersuchungsnarkose, um sexuell mit Patientinnen zu verkehren. Doch davon dürfe niemand je etwas erfahren.
Für Annemarie M. brach eine Welt zusammen. Sie machte sich schwere Vorwürfe. Warum hatte sie so lange nichts gemerkt? Irgendwann hielt sie es nicht mehr aus und ging zu einer Therapeutin. Diese riet ihr dringend, den Arzt anzuzeigen. Doch Annemarie M. hat Angst: Sie kann keine Beweise vorlegen, riskiert gar, wegen Rufschädigung selber angezeigt zu werden.
Selbstvorwürfe, Scham und Schweigen – ein typischer Verlauf, bestätigt Rudolf Hauri, Vorstandsmitglied der Vereinigung der Kantonsärztinnen und -ärzte der Schweiz, welche als Aufsichtsbehörde über die Medizinalberufe amtet. «Von den meisten Patientinnen hören wir gar nichts», sagt Hauri. Und sogar wenn sich handfeste Hinweise auf sexuelle Übergriffe finden, schreckten die meisten Opfer vor einer Strafanzeige zurück.
Tatsächlich kam es laut schweizerischer Kriminalitätsstatistik in den letzten zehn Jahren im Schnitt lediglich zu elf Verurteilungen im Jahr wegen Ausnützung von Abhängigen. «In der Realität müssten es jedoch über tausend Verurteilungen sein», sagt der Basler Psychiater Werner Tschan. Er befasst sich seit Jahren mit sexuellen Grenzverletzungen in Behandlungssituationen.
Wie gering das Risiko für Sexualtäter in Weiss ist, entdeckt zu werden, rechnete Tschan anhand des kanadischen Health Monitorings aus dem Jahr 1999 aus: Während es für einen «normalen» Täter etwa bei einem Prozent liegt, sind es bei missbrauchenden Fachleuten gerade noch ein Promille. In der Schweiz existieren keine einschlägigen Befragungen. Aufgrund internationaler Studien geht Tschan jedoch davon aus, dass auch hierzulande drei Prozent aller Gesundheitsfachleute sexuelle Übergriffe begehen. 75 Prozent davon sind Männer, ein grosser Teil Wiederholungstäter. Bei den Opfern handelt es sich zu drei Vierteln um Frauen.
Hierzulande geniessen die Täter oft mehr Schutz als die Opfer: Wenn es überhaupt zu einem Verfahren kommt, gehen die Richter, meistens Männer, häufig von konsensuellen Handlungen aus: Das Opfer sei erwachsen und habe mit seinem Schweigen gezeigt, dass es einverstanden sei. So endet das Verfahren mit einem Freispruch.
Viele Opfer erleiden durch die Befragungen eine erneute Traumatisierung. Und häufig geht alles so lange, dass die Taten inzwischen verjährt sind. Ein solches Beispiel ist der Zürcher Chirurgieprofessor Werner Glinz, dessen Fall 1995 durch die Presse ging. Er hatte unter dem Vorwand der Infektionsabklärung Untersuchungen im Intimbereich vorgenommen, obwohl es letztlich um Knieoperationen ging.
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http://www.tagesanzeiger.ch/panorama/vermischtes/Sexualtaeter-mit-Doktortitel/story/17212925